Kaufmännische Dienstleistungen - Ewald Langenbacher - HEBEL-Dienstleistungen

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Auftragsabwicklung
  • Bestellannahme
  • Erstellung von Auftragsbestätigungen, Lieferscheinen Rechnungen usw.
  • Organisation des Versandes
  • Provisionsabrechnungen
  • Verkaufsstatistiken
Fibu
  • Verbuchung von Geschäftsvorfällen
    (HEBEL-Dienstleistungen ist nicht berechtigt Steuererklärungen bzw. -anmeldungen jeglicher Art zu erstellen. Ausgedruckte Steueranmeldungen dienen nur zur Orientierung und sind nicht zur Weitergabe an das Finanzamt vorgesehen.)
  • Zahlungsverkehr
  • Mahnwesen

Einkauf
  • Einholen von Angeboten bei Lieferanten
  • Bestellungen

Lagerverwaltung
  • Verbuchung von Wareneingängen und -ausgängen

Allgemeine Bürotätigkeit
Korrespondenz

u. v. m. -  z. B. Lohnbuchhaltung

Sie brauchen kurzfristig und/oder eventuell nur vorübergehend, wie z. B. zur Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, Verstärkung im kaufmännischen Bereich?

Sie haben eine Dauerstellung im kaufmännischen Bereich zu besetzen?

Ich bin Industriekaufmann. Während meiner kaufmännischen Tätigkeit war ich flexibel und wurde in verschiedenen Bereichen eingesetzt. Einen Auszug meiner bisherigen Tätigkeiten sehen Sie oben.

Meine Mitarbeiterin, Frau Andrea Wölfle, ist ausgebildete Steuerfachgehilfin und war über 30 Jahre in einer Steuerberatungskanzlei angestellt und war dort u. a. auch mit der FiBU der Kunden beauftragt.

Da wir, wie im unter Punkt FIBU erwähnt, nicht berechtigt sind Steuererklärungen bzw. -anmeldungen jeglicher Art zu erstellen, kann und darf Ihnen meine Mitarbeiterin in steuerlichen Angelegenheiten keine Hilfestellung geben. Das was wir für Sie tun können, ist alles für Ihren Steuerberater vorzubereiten.

Wenn wir für Sie tätig werden, dann als sogenannte "externer Mitarbeiter". Dies bedeutet für Sie u. a.:
  • keine Anmeldung bei Sozialversicherungen nötig
  • keine Lohn-Nebenkosten
  • keine Feiertags- und Urlaubszahlungen
  • keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Sie wollen, dass wir für Sie tätig werden, wie würde dies ablaufen?
  • In der Regel kommen wir zu Ihnen und erledigen die gewünschten Arbeiten in Ihrem Büro.
  • Nach getaner Arbeit bestätigen Sie uns schriftlich die für Sie geleistete Arbeit (wenn die Arbeit über mehrere Tage andauert, täglich)
  • Es wäre auch möglich, dass wir die Büroarbeit in unserem Büro erledigen. Wir verfügen über ein mandantenfähiges Warenwirtschafts-, Lohn- und Fibu-Programm mit einer DATEV-Schnittstelle zur Übertragung von Daten zu Ihrem Steuerberater.
  • Für die geleistete Arbeit wird Ihnen eine Rechnung mit einem Verweis auf den Arbeitsnachweis ausgestellt. Diese Rechnung können Sie dann als Fremdarbeiten verbuchen
  • Die Arbeitszeit wird i. d. R. nach Stunden berechnet (siehe Preisliste ). Sollten wir über einen längeren Zeitraum regelmäßig für Sie tätig sein, käme auch eine monatliche Pauschale infrage.
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